Schwerbehindertenausweis Ausstellung


Allgemeine Informationen

Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag bei einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 % ausgestellt. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Ausweis erstmalig oder auf Grund einer Änderung der wesentlichen Antragsvoraussetzungen neu ausgestellt werden muss.

Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise in den folgenden Leistungen:

Erstmalige Ausstellung eines SchwerbehindertenausweisesNeuausstellung eines Schwerbehindertenausweises


Ansprechpartner

Fachbereich I