Abwasserabgabe Festsetzung


Allgemeine Informationen

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser einleitet.  Entsprechend dem Grad der Verschmutzung des Wassers müssen Kommunen,  große Gewerbebetriebe und Betreiber kleiner Kläranlagen (Anlagen, bei denen die Einleitmenge größer als 8 m³/Tag beträgt) die Abwasserabgabe entrichten. Die Abwasserabgabe wird durch einen schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle festgesetzt.

Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Eine Überschreitung der festgesetzten Überwachungswerte führen zu einer Erhöhung der Abwasserabgabe.


Ansprechpartner

Fachbereich II