Altlasten


Allgemeine Informationen

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

 

Wenn Anhaltspunkte für Altlasten vorhanden sind, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Osterode am Harz.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.

 

 

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


 

Ansprechpartner

Fachbereich II