Asylbewerberleistungsgesetz


Allgemeine Informationen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Personen, die als Asylbewerber der Samtgemeinde Hattorf am Harz zugewiesen sind. In den ersten drei Jahren wird neben einem Taschengeld Hilfe nur durch Wertgutscheine geleistet.


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Fachbereich II