Auskunft aus dem Gewerbezentralregister


Allgemeine Informationen

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Ein Gewerbezentralregisterauszug wird beispielsweise zur Prüfung der Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (etwa eine Maklertätigkeit) genehmigt wird.


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Frau Eicke
Raum E02
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37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20932