Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Die Samtgemeinde Hattorf am Harz ist befugt Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften zu beglaubigen. Durch die Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift von der bezeichneten Person erstellt wurde, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

Hinweis:
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung durch Urkundsbeamte oder Notare bedürfen, werden nicht beglaubigt.

Abschriften und Fotokopien dürfen nur dann beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde und die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.

Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden sowie Familienbuchabschriften dürfen allgemein nicht beglaubigt werden.

Beglaubigungen aus den Personenstandsbüchern dürfen nur von dem Standesamt gefertigt werden, das die Originalpersonenstandsbücher führt.

Soweit Sie Urkunden aus den früheren deutschen Ostgebieten benötigen, können Sie diese - wenn die Personenstandsbücher dort noch vorhanden sind - von dort anfordern. Wenn die entsprechenden Personenstandsbücher seinerzeit ausgelagert worden und jetzt beim Standesamt I in Berlin als Erst- oder Zweitbuch verfügbar sind, können beglaubigte Abschriften/Ablichtungen von dort erstellt werden. Nähere Auskünfte über die im Ausland oder beim Standesamt I in Berlin geführten Personenstandsbücher können Sie vom Standesamt Tel. 05584/20917 erhalten.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass
Original des zu beglaubigenden Schriftstückes

Persönliches Erscheinen
Unterschriften und Handzeichen

 

Welche Gebühren fallen an?
Gebühren Abschriften

Abschriften, Ablichtungen (Kopie wird von Verwaltung erstellt)

je Seite 4,00 €

Abschriften, Ablichtungen (Kopie ist bereits erstellt)

je Seite 5,00 €

Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen

5,00 €


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912