Brenntage


Allgemeine Informationen

Pflanzliche Abfälle sind Abfälle, die ausschließlich aus Pflanzen und Pflanzenteilen bestehen, die im Rahmen der Unterhaltung bewachsener Flächen angefallen sind. Im Bereich der Samtgemeinde Hattorf am Harz sind keine sog. „Brenntage“ festgelegt. Da im Landkreis Osterode am Harz zum einen die Grünabfuhr sehr gut organisiert ist und Haushaltsmengen alle 2 Wochen im Rahmen der Grünabfuhr angenommen werden und außerdem die Kreismülldeponie zentral und sehr nah im Samtgemeindebereich liegt, hat sich der Rat der Samtgemeinde Hattorf am Harz aus Umweltschutzaspekten gegen die Festsetzung von Brenntagen bzw. gegen die Erteilung von Einzelgenehmigungen ausgesprochen.

Gegen die Einführung sog. Brenntage sprechen auch die Sicherheitsempfehlungen des Brandschutzreferats im Niedersächsischen Innenministerium. Hiernach sind z. B. zu bewohnten Gebäuden Abstände von mindestens 100 m einzuhalten. Innerhalb der bebauten Ortslage gibt es jedoch kaum Grundstücke, bei denen demnach ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zulässig wäre.

Pflanzliche Abfälle, die im Wald anfallen, dürfen ohne schriftliche Genehmigung an Ort und Stelle verbrannt werden, wenn dieses aus Gründen des Forstschutzes oder aus kulturtechnischen Gründen erforderlich ist. Das Verbrennen im Wald ist der Samtgemeinde Hattorf am Harz 2 Werktage vorher schriftlich anzuzeigen. Von hier werden die Polizeistation Hattorf am Harz, das Polizeikommissariat Osterode, die Feuerwehrtechnische Zentrale in Osterode am Harz sowie die jeweilige Ortsfeuerwehr über das Abbrennen informiert.

Im Außenbereich kann im Einzelfall ausnahmsweise ein Verbrennen genehmigt werden, wenn die vom Brandschutzreferat des Niedersächsischen Innenministeriums empfohlenen Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Wald bzw. im Außenbereich ist außerdem verboten,


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927