Dorferneuerung


Allgemeine Informationen

Die Dorferneuerung dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Eine umfassende Dorferneuerungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, die fachliche Betreuung der Antragsteller und die Förderung investiver Maßnahmen sind die bewährten Instrumente in Niedersachsen. Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller in den Dörfern, die in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden sind.

Gefördert werden können:

  • Dorferneuerungsplanung
  • Gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische Betreuung sowie investive Maßnahmen. Dazu gehören:
    • Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse,
    • Abwehr von Hochwassergefahren im Ortsbereich sowie Sanierung innerörtlicher Gewässer,
    • kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung des ländlichen Charakters,
    • Erhaltung und Gestaltung von land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter,
    • Anpassung von land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz einschließlich Hofräume und Nebengebäude an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten,
    • Erwerb von bebauten Grundstücken in Verbindung mit zuvor aufgeführten Vorhaben.

Die Höhe der Förderung beträgt
 
  • bei der Aufstellung des Dorferneuerungsplans bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bei sonstigen Zuwendungsempfängern bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei privaten Zuwendungsempfängern wird eine Höchstfördersumme von 25.000 Euro gewährt.


Die Fördersätze können sich um 5 % für private und 10 % für öffentliche Antragsteller erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.

 

Die Mitgliedsgemeinde Hörden am Harz ist zusammen mit dem Ortsteil Düna der Stadt Osterode am Harz 2009 in das Niedersächsische Dorferneuerungsprogramm aufgenommen worden. Weitere Angaben hierzu finden Sie unter der Rubrik Mitgliedsgemeinden bei der Gemeinde Hörden am Harz. Die Mitgliedsgemeinde Elbingerode ist inzwischen zum zweiten Mal in das Dorferneuerungsprogramm des Landes aufgenommen worden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen.
 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Franziskowski
Raum E12
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20925