Eheschließung Anmeldung


Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.

Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.

Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:
 

  • Vollzug mit ausländischem Partner
  • Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
  • Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20917