Eichwesen, Nacheichung


Allgemeine Informationen

Nach dem Eichgesetz sind die eichpflichtigen Messgeräte (Waagen, Gewichte usw.) regelmäßig zu überprüfen. Hierzu bietet das Eichamt Göttingen alle zwei Jahre eine Eichung vor Ort an. Die Eichpflichtigen werden rechtzeitig von diesem Termin unterrichtet.

Darüber hinaus können eichpflichtige Messgeräte auch beim Eichamt Göttingen, Berliner Straße 3, 37073 Göttingen, zur Eichung abgegeben werden. Es empfiehlt sich eine fernmündliche Terminabsprache (Tel. 0551/54773-0).


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927