Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: ändern


Allgemeine Informationen

Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.

Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:

Änderung bei Heirat oder Begründung einer LebenspartnerschaftÄnderung bei KircheneintrittÄnderung bei KirchenaustrittÄnderung bei TrennungÄnderung bei Wiederaufnahme der ehelichen GemeinschaftÄnderung der Steuerklasse von AlleinerziehendenÄnderung der Steuerklasse von EhepartnernÄnderung der Steuerklasse von eingetragenen LebenspartnerschaftenÄnderung bei Tod des EhegattenÄnderung von Adress- und PersonendatenÄnderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern.


Ansprechpartner

Fachbereich I