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Elektronischer Identitätsnachweis


Allgemeine Informationen

Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in gegenüber der für den Personalausweis zuständigen Stelle, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die zuständige Stelle schaltet die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ggf. ein oder aus.

Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch Erklärung gegenüber der für den Personalausweis zuständigen Stelle jederzeit geändert werden.

Die elektronisch im Personalausweis gespeicherten Daten werden nur dann übermittelt, wenn
 

  • ein Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat besitzt und
  • der/die Bürger/in vorab der Übergabe der persönlichen Daten mit der Eingabe einer Geheimnummer (PIN) zustimmt.

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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