Elektronischer Identitätsnachweis


Allgemeine Informationen

Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in gegenüber der für den Personalausweis zuständigen Stelle, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die zuständige Stelle schaltet die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ggf. ein oder aus.

Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch Erklärung gegenüber der für den Personalausweis zuständigen Stelle jederzeit geändert werden.

Die elektronisch im Personalausweis gespeicherten Daten werden nur dann übermittelt, wenn
 


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912