Elterngeld Bewilligung


Allgemeine Informationen

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.

Ab dem 01.07.2015 werden das Elterngeld und die Elternzeit durch das "Elterngeld Plus" deutlich flexibler als bisher.

Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld, wie auch das Elterngeld Plus um 300,00 Euro monatlich.
 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben und muss schriftlich beantragt werden. Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage
 

Ansprechpartner

Fachbereich II