Feuerwehrverwaltung


Allgemeine Informationen

Die Samtgemeinde Hattorf am Harz ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz für den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet zuständig und hat eine leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr zu unterhalten. Die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Hattorf am Harz ist wie folgt gegliedert:
 

  • Ortsfeuerwehr Hattorf am Harz (Stützpunktfeuerwehr)
  • Ortsfeuerwehr Wulften am Harz (Stützpunktfeuerwehr)
  • Ortsfeuerwehr Hörden am Harz (Grundausstattungsfeuerwehr)
  • Ortsfeuerwehr Elbingerode (Grundausstattungsfeuerwehr)
Die Samtgemeinde Hattorf am Harz gewährleistet über die Freiwillige Feuerwehr den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung (Hilfe bei Bränden wie auch in Not- und Unglücksfällen). Die Ortsfeuerwehren wirken teilweise im Katastrophenschutz mit und leisten bei Bedarf und auf Ersuchen von anderen Gemeinden nachbarliche Löschhilfe.

Da es Aufgabe der Samtgemeinde Hattorf am Harz ist, die jederzeitige Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu gewährleisten, werden die erforderlichen und geeigneten Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Ausrüstung angeschafft und instand gehalten.

Im Notfall alarmieren Sie die Feuerwehr grundsätzlich über die Notrufnummer 112.

Der Notruf läuft in der Leitstelle des Landkreises Osterode am Harz auf, diese alarmiert unverzüglich über Funkalarmempfänger oder Sirene die zuständige Feuerwehr.

 

Welche Gebühren fallen an?

Bei Hilfeleistungen, (z. B. Brandsicherheitswachen, Öleinsätze, Verkehrsunfälle usw.) muss die Samtgemeinde Hattorf am Harz die Verursacher nach der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Hattorf am Harz in Anspruch nehmen.


Ansprechpartner

Fachbereich II