Gaststättenbetrieb: Anzeige - Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen


Allgemeine Informationen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Abs.5 BZRG sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO)

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.8.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

 

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - zu erstatten.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Anträge / Formulare

Die Anzeige kann formlos erstattet werden.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927