Gestaltungssatzungen


Allgemeine Informationen

Mittels örtlicher Bauvorschriften können gestalterische Festsetzungen (z. B. Dacharten, Dachformen und Dachfarben, Einfriedungen, Begrünungen) in einem Bebauungsplan näher definiert werden.

Hiervon haben alle Mitgliedsgemeinden des Öfteren Gebrauch gemacht.

Daneben können gestalterische Festsetzungen und Gestaltungsziele als eine eigenständige Satzung erarbeitet werden, wenn es darum geht, wertvolle städtebauliche Bausubstanz zu erhalten.

Mit dem Erlass einer Gestaltungssatzung nach der Niedersächsischen Bauordnung kann erreicht werden, dass erhaltswerte alte Ortskerne in ihrem Erscheinungsbild bestehen bleiben.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Franziskowski
Raum E12
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20925