Gestattungsverträge


Allgemeine Informationen

Nutzungsverträge:
Wenn Sie die Nutzung gemeindlicher Flächen beabsichtigen, müssen Sie einen formlosen Antrag an die Gemeinde stellen. Im Rahmen eines Nutzungsvertrages kann Ihnen die Genehmigung für Ihr Vorhaben erteilt werden. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, da grundsätzlich der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hierüber entscheidet.

Pflegevereinbarungen:
Wenn Sie die Pflege der gemeindlichen Grünanlage an Ihrem Grundstück dauerhaft übernehmen möchten, wird im Rahmen einer Pflegevereinbarung der Umfang der Pflege festgelegt.


Ansprechpartner

Fachbereich II