Gewerbezentralregister, Auszüge


Allgemeine Informationen

Das Gewerbezentralregister gibt Auskunft über etwaige Verstöße nach dem Gewerberecht. Der Auszug ist ein gewerberechtliches Führungszeugnis. Es wird für verschiedene gewerbliche und geschäftliche Tätigkeiten gefordert und ist beim Hauptwohnsitz zu beantragen. Man unterscheidet zwischen

• Auszüge an den Betroffenen
• Auszüge zur Vorlage bei einer Behörde

Hinweis:
Die Ausstellung erfolgt vom Bundesamt für Justiz. Die Samtgemeinde hat auf die Bearbeitungszeit keinen Einfluss.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

 

Welche Gebühren fallen an?

13,00 €


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912