Zahnärztlicher Dienst


Allgemeine Informationen

Die zahnärztlichen Dienste fördern mit zielgruppenspezifischen und altersgerechten Programmen die Motivation von Kindern und Jugendlichen zu gesundheitsförderlichem Verhalten hinsichtlich der Mundgesundheit. Um möglichst viele Kinder zu erreichen, werden die Prophylaxemaßnahmen in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen durchgeführt. Eine zahnärztliche Untersuchung wird dort ebenfalls angeboten.

Aufgabengebiete
 

  • Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) gemäß § 21 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V)
  • Zahnärztliche Untersuchungen in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen
  • Beratung  von Multiplikatoren
  • Beratung von der Eltern


 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion


Ansprechpartner

Fachbereich II