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Zahnärztlicher Dienst


Allgemeine Informationen

Die zahnärztlichen Dienste fördern mit zielgruppenspezifischen und altersgerechten Programmen die Motivation von Kindern und Jugendlichen zu gesundheitsförderlichem Verhalten hinsichtlich der Mundgesundheit. Um möglichst viele Kinder zu erreichen, werden die Prophylaxemaßnahmen in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen durchgeführt. Eine zahnärztliche Untersuchung wird dort ebenfalls angeboten.

Aufgabengebiete
 

  • Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) gemäß § 21 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V)
  • Zahnärztliche Untersuchungen in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen
  • Beratung  von Multiplikatoren
  • Beratung von der Eltern


 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

 

Rechtsgrundlage

 

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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