Grenzfeststellung


Allgemeine Informationen

Eine Grenzfeststellung ist immer dann erforderlich, wenn der Grenzverlauf örtlich unklar ist und/oder Grenzmarken wie z. B. Grenzsteine (Abmarkungen) fehlen.

Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung sind in aller Regel
 

  • der bevorstehende Bau von Gebäuden in Grenznähe bei unklarem Grenzverlauf,
  • die erstmalige Markierung von Grenzpunkten bzw. die Erneuerung zerstörter Abmarkungen oder
  • die geplante Anlage von Einfriedungen bei unklarem Grenzverlauf.

Ist der Grenzverlauf klar und unstrittig und eine Abmarkung nach den amtlichen Unterlagen vorhanden, örtlich jedoch nicht auf den ersten Blick erkennbar, so reicht eventuell schon eine Amtliche Grenzauskunft aus.

 

An wen muss ich mich wenden?

Lassen Sie sich daher vorab von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) berate


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20926