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Wohnungsbauförderung für selbstgenutztes Wohneigentum


Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet  Sie das Bauvorhaben planen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Was sollte ich noch wissen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können als weitere Fördermöglichkeit zur Hausbank-  bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.

Fördermöglichkeiten für Neubau und Bestandsimmobilie auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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