Haftpflichtversicherung für Hundehalter: Abschluss


Allgemeine Informationen

Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Haltung eines Hundes.

Wer in Niedersachsen wohnt und einen oder mehrere Hunde hält, benötigt ab dem 1. Juli 2011 für diese Tiere eine Haftpflichtversicherung. Es wird bei der Vorgabe nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen, großen oder kleinen Hunden unterschieden. Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Beim Abschluss der Versicherung ist die Deckungssummen im Schadensfall zu beachten:
 

  • bei Personenschaden: 500.000,00 Euro
  • bei Sachschaden: 250.000,00 Euro

Der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt obliegt die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgabe. Sie kann die Vorlage der Bescheinigung z. B. bei der Anmeldung eines Hundes fordern. Weitere Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Versicherungsunternehmen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • ggf. Unterlagen zur Identität des Hundes

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Abschluss der Haftpflichtversicherung gilt keine Übergangsregelung, der Abschluss muss so schnell wie möglich erfolgt sein.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Was sollte ich noch wissen?
 

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927