Wohnsitz Anmeldung


Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 

Bei Zuzügen aus dem Ausland kann eine Abmeldebestätigung des letzten inländischen Wohnsitzes verlangt werden.

Personen ohne Personaldokument müssen eine Urkunde vorlegen.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 1 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Rechtsgrundlage

 

Bemerkungen

Wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger sind, sind Sie verpflichtet, sich nach der Anmeldung bei der Samtgemeinde Hattorf am Harz bei der Ausländerbehörde des Landkreises Osterode am Harz, Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz, zu melden.

Soweit Sie ein Kraftfahrzeug angemeldet haben, müssen Sie die aktuelle Anschrift im Kraftfahrzeugschein durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Osterode am Harz, Bergstraße 10, 37520 Osterode am Harz, ändern lassen.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912