Wasserversorgungsanschluss


Allgemeine Informationen

Der Samtgemeinde sind nach §10 Abs.1 Wasserabgabensatzung die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen an die öffentliche Wasserversorgung sowie die Unterhaltungskosten zu erstatten.

Die Kosten für die Herstellung und Erneuerung einschließlich der Erdarbeiten für den Grundstücksanschluss werden pauschal erhoben (§10 Abs.2 Wasserabgabensatzung) und betragen z.Zt. 1.800,00 € zuzügl. der gesetzlichen MWSt. i.H.v. 7 %. Der Erstattungsanspruch wird mit Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

 

Rechtsgrundlage

Wasserabgabensatzung


Ansprechpartner

Wasserwerk

 

Frau Jäckle
Raum 104, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20922

Herr Deppe
Raum Wasserwerk, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20953
Telefon (0170) 5775636