Hundehaltung Abmeldung


Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
 

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • ausgefülltes Abmeldeformular

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

 

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung
 


 

 

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Herr Katzer
Raum 105, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20924