Hunderegister: Abmeldung - wegen Tod des Hundes


Allgemeine Informationen

Verstirbt ein beim Hunderegister gemeldeter Hund, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Abmeldung kann online oder per Formular erfolgen.

Online-Abmeldung des Hundes

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

Hunderegister Niedersachsen§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halteb von Hunden (NHundG)


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.


Rechtsgrundlage


Ansprechpartner

Fachbereich II