Hundesteuer


Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.


Was wird besteuert?
Besteuert wird die Hundehaltung.
Ein Hund wird ab dem Kalendermonat versteuert, in dem er 3 Monate alt wird.

Wer zahlt die Steuer?
Steuerpflichtig ist der Hundehalter.

Wer erhebt diese Steuer?
Die Hundesteuer wird von den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Hattorf am Harz erhoben.

An-/Abmeldung eines Hundes
Wer einen steuerpflichtigen Hund erwirbt oder mit einem Hund zuzieht, hat dies innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anzuzeigen. Gleiches gilt für die Abmeldung.
Die Hundemarke wird bei Anmeldung ausgegeben und ist bei der Abmeldung wieder abzugeben.

Fristen / Termine
Die Hundesteuer wird zum 01.07. eines jeden Jahres für das Kalenderjahr fällig.
 
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

 
Hundesteuer  

Gemeinde

1. Hund

2. Hund

3. Hund und jeder weitere

jeder gefährliche Hund

Hattorf am Harz

60,00 €

90,00 €

132,00 €

480,00 €

Elbingerode

60,00 €

90,00 €

132,00 €

480,00 €

Hörden am Harz

45,60 €

72,00 €

132,00 €

480,00 €

Wulften am Harz

60,00 €

90,00 €

132,00 €

480,00 €

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage
 
  • Kommunale Satzung

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


 

Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Herr Katzer
Raum 105, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20924


Formulare

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