Jugendarbeit


Allgemeine Informationen

Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.

Zu weiteren Informationen siehe auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

 

Die Samtgemeinde Hattorf am Harz nimmt in ihrem Bereich Aufgaben der Jugendarbeit war. Für junge Menschen werden die erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Die Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wendet sich vor allem der außerschulischen Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie dem Kinder- und Jugendschutz zu. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Jugendpfleger.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Herr Holz
Raum 111, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20936


Merkblätter

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