Jugendberufshilfe (Pro-Aktiv-Centren)


Allgemeine Informationen

Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder Jugendliche, die durch sonstige Beeinträchtigungen besondere Probleme im Übergang von der Schule in den Beruf haben, benötigen häufig mehr Unterstützung, um ihr Leben bewältigen zu können. Im Rahmen der Jugendhilfe wird über Pro-Aktiv-Centren weitergeholfen. Diese Anlaufstellen für Jugendliche bieten Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen. Sie helfen mit Beratung und Begleitung, unterstützen bei der Praktikums- oder Ausbildungsplatzsuche und zeigen Lösungswege auf.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover. In den meisten Fällen ist das Jugendamt zuständig. Weitere Informationen zu den Jugendämtern in Niedersachsen finden Sie auf den folgenden Internetseiten.

Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ)


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?

Die NBank ist Bewilligungsstelle und unterstützt die Träger der Pro-Aktiv-Centren durch fachliche Begleitung, Regionaltreffen und Jahrestagungen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JAW) bietet für die Fachkräfte der Pro-Aktiv-Centren Fortbildungen an und informiert über aktuelle Themen der Jugendberufshilfe.

Informationen zur NBankInformationen zur Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit


Ansprechpartner

Fachbereich I