Kanalanschlusskosten


Allgemeine Informationen

Falls Sie einen Regen- oder Schmutzwasseranschluss für Ihr Grundstück benötigen, beantragen Sie die Herstellung der Anschlüsse mit dem Entwässerungsantrag. Die Samtgemeinde erstellt den Regenwasseranschluss bis an die Grundstücksgrenze und
den Schmutzwasseranschluss bis ca. 1 Meter auf Ihrem Grundstück einschließlich des Schmutzwasserkontrollschachts.

Kosten:

  • Für die erstmalige Erstellung des Regenwasseranschlusses werden keine Kosten erhoben.
  • Für die Erstellung eines weiteren Regenwasseranschlusses werden Ihnen die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Für die Erstellung des Schmutzwasseranschlusses und des Schmutzwasserkontrollschachts werden Ihnen die Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

 

Rechtsgrundlage

Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Hattorf am Harz vom 23.11.2004


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Peters
Raum E01
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20926