Kindergartengebühr - Übernahme der Gebühr nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)


Allgemeine Informationen

Der Landkreis Osterode am Harz hat den kreisangehörigen Gemeinden die Abwicklung der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem KJHG für die Kindergärten übertragen. Die wirtschaftliche Jugendhilfe dient dazu, den Kindern aus sozial schwachen Familien einen Kindergartenbesuch zu ermöglichen. Da die Besonderheiten jedes Einzelfalls zu berücksichtigen sind, wird die Hilfe individuell berechnet.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912