Kirchenaustritt: Erklärung


Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

 

Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten oder gegenüber einem Notar erfolgen. Wenn die Erklärung beim Notar abgegeben wird, wird sie erst mit Zugang beim zuständigen Standesbeamten wirksam.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

 

Rechtsgrundlage
 

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20917