Körperschaftsteuer


Allgemeine Informationen

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Link zu Anliegen: Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Personen gehören insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, rechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine. Besteuerungsgrundlage ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das Einkommen, dass die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat. Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt. Körperschaftsteuererklärungen sind im zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des in der Erklärung angegebenen Einkommens die Höhe der Körperschaftssteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftssteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens.



An wen muss ich mich wenden?

Für die Besteuerung von Körperschaften ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Körperschaft befindet. Ist der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellbar, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Körperschaft ihren Sitz hat. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.


Rechtsgrundlage
Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Anträge / Formulare

Die zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen niedersächsischen Finanzämtern oder hier.



Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie hier.


Ansprechpartner

Fachbereich I