Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen


Allgemeine Informationen

Besteht ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen, das gekündigt werden soll, dann benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.


An wen muss ich mich wenden?

Die Erteilung der Zustimmung erfolgt durch das Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beschäftigungsbetriebes.



Rechtsgrundlage
§§ 85 ff. Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

Was sollte ich noch wissen?

Umfangreiche Informationen und Antragsformulare stehen Ihnen auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zur Verfügung.


Ansprechpartner

Fachbereich I