Landschaftsrahmenplan


Allgemeine Informationen

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.


Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.

Der Landschaftsrahmenplan kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.

§ 7 Raumordnungsgesetz (ROG)


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und kreisfreien Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?
Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Natur & Landschaft, Landschaftsplanung

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


Ansprechpartner

Fachbereich II