Lärmschutz


Allgemeine Informationen

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen
 

  • Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen,
  • Gewerbe- und Industrieanlagen sowie
  • Sport- und Freizeitanlagen

als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.

Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte überschritten werden. Wenn die Beeinträchtigungen nicht zumutbar sind, kann Ihnen dann ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn der Betreiber der Anlage nicht in der Lage ist, die Beeinträchtigungen abzustellen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. sowie unterstützend beim Staatliches Gewerbeaufsichtsamt.

Verkehrsgeräusche von Straßen- und Schienenwege sowie Flugplätzen fallen in die Zuständigkeit der Verkehrsbehörden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Rechtsgrundlage
 
 

Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Herr Gattermann
Raum E10
Otto-Escher-Str. 12
3719 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20927