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Leichen- und Bestattungswesen, Friedhöfe


Allgemeine Informationen

Nach dem Bestattungsrecht sind Leichen zu bestatten. Die Bestattung kann als Erd- oder Feuerbestattung auf einem Friedhof erfolgen. Wenden Sie sich bei einem Trauerfall an einen Bestatter oder ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.

Ist der Sterbefall im Bereich der Samtgemeinde Hattorf am Harz eingetreten, so ist er beim Standesamt in Hattorf am Harz zu beurkunden.

Im Bereich der Mitgliedsgemeinden sind die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden jeweils Träger eines Friedhofes. In der Mitgliedsgemeinde Hörden am Harz gibt es außerdem einen kommunalen Friedhof in der Trägerschaft der Samtgemeinde Hattorf am Harz.

Die Friedhofskapellen auf den kirchlichen Friedhöfen in Wulften am Harz und in Hörden am Harz werden von der Samtgemeinde Hattorf am Harz verwaltet.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Brakel
Raum E05
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20917

Kontakt

Samtgemeinde Hattorf am Harz
Otto-Escher-Straße 12
37197 Hattorf am Harz

Telefon: 05584-209-0
Fax: 05584-209-30

E-Mail:

Notrufnummer Wasserwerk: 0170-577 56 36

Notrufnummer Klärwerk: 0171-720 60 44

 

Öffnungszeiten
Mo-Fr        08:30 bis 12:30 Uhr
Di              14:00 bis 15:30 Uhr

Do             14:00 bis 17:00 Uhr

 

Sa & So        -

 

Terminabsprachen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!     

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