Liegenschaften, Vermietungen, Verpachtungen


Allgemeine Informationen

Vermietung der gemeindlichen Wohnungen

Die gemeindlichen Objekte (Wohn- u. Geschäftsräume) werden je nach Verfügbarkeit vermietet bzw. verpachtet.

Verpachtung von unbebauten Grundstücken (Wiesen und Ackerflächen)

Die Mitgliedsgemeinden sind im Besitz von diversen Ländereien, die mittelfristig bei Baulandflächen bzw. bei Flächen im Aussenbereich langfristig verpachtet werden.
 


Ansprechpartner

Fachbereich II