Löschungsbewilligungen


Allgemeine Informationen

Eintragungen im Grundbuch (Bauverpflichtung, Rückauflassung) zu Gunsten der Gemeinde können nur auf Antrag gelöscht werden.
 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung der Bescheinigung erhebt die Gemeinde eine Verwaltungsgebühr von derzeit 25,50 Euro.


Ansprechpartner

Fachbereich II