Mahnwesen


Allgemeine Informationen

Geht eine Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Samtgemeindekasse angemahnt.

Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen dann Mahngebühren sowie bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen zusätzlich Säumniszuschläge an.

Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, läuft automatisch die Vollstreckung an.

Um Ihnen unangenehme Mahnkosten zu ersparen und Ihre Nerven zu schonen, empfehlen wir Ihnen, für die regelmäßig wiederkehrenden Forderungen (Grund- Gewerbe- und Hundesteuern, Regenwassergebühren sowie Wasser- und Kanalgebühren) eine Einzugsermächtigung auszufüllen.

 

Rechtsgrundlage

Gemeindekassenverordnung, Niedersächsisches Vollstreckungsgesetz, Zivilprozessordnung


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Frau Oertel
Raum 103, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20919