Ortsrecht


Allgemeine Informationen

Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.

 

Die Satzungen und Verordnungen der Samtgemeinde und ihrer 4 Mitgliedsgemeinden befinden sich im gleichnamigen Ordner, wobei sie automatisch auf die Seite der Samtgemeinde geleitet werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Herr Böttcher
Raum 109, 1. Etage
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584 ) 20934