Personalausweis Ausstellung erstmalig


Allgemeine Informationen

Die Ausstellung des 1. Personalausweises muss innerhalb von 6 Wochen, nachdem die Bürgerin/der Bürger das 16. Lebensjahr vollendet hat, erfolgen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • ohne Kopfbedeckung und
    • ohne Bedeckung der Augen
  • jetziger Kinderpersonalausweis oder gültige Kinderreisepass oder
  • Geburtsurkunde

 

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Was sollte ich noch wissen?

Ist die Bürgerin/der Bürger jünger als 16 Jahre, sind die Bedingungen zur Ausstellung für unter 16 Jährige zu beachten.

In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912