Personalausweis: Ausstellung - vorläufiger Ausweis


Allgemeine Informationen

Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.

Der Verlust kann durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft gemacht werden. Gleichzeitig muss mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung eines neuen Personalausweises erfolgen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
  • Reisepass
  • Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
  • Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • im Passformat (45 x 35 mm)
    • im Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • ohne Kopfbedeckung und
    • ohne Bedeckung der Augen

bei Verlust
 
  • Vorlage einer Verlustanzeige

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter mit zuvor ausgestellter Vollmacht  möglich.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912