Personalausweis: Meldung - wegen Verlust


Allgemeine Informationen

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Was sollte ich noch wissen?

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912