Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten: Anzeige


Allgemeine Informationen

Der Beginn einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit ist gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Eine solche Anzeige ist auch vorzunehmen, wenn
 

  • der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren und Leistungen ausgedehnt wird, die bei dem Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder
  • der Betrieb aufgegeben wird.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • Personalausweis oder Reisepass

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.5 an.

 

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss mit Beginn der Gewerbetätigkeit erfolgen. Erfolgt die Anzeige verspätet, muss mit einer Geldbuße gerechnet werden.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Anträge / Formulare

Die Reisegewerbeanzeige muss schriftlich bei der zuständigen Stelle vorgenommen werden. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Für die Reisegewerbeanzeige muss grundsätzlich das Formular "Gewerbe-Anmeldung (GewA1)" verwendet werden.


Ansprechpartner

Fachbereich I

 

Frau Eicke
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20932