Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft


Allgemeine Informationen

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.


Ansprechpartner

Fachbereich II

 

Frau Koch
Raum E02
Otto-Escher-Str. 12
37197 Hattorf am Harz
Telefon (05584) 20912