Rente / Rentenversicherung


Allgemeine Informationen

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

 

Von der Samtgemeinde Hattorf am Harz wird im Rahmen der Amtshilfe für die Deutschen Rentenversicherung im Rahmen Hilfestellung bei der Aufnahme von Anträgen auf Versichertenrente, erwerbsgeminderte Rente, Hinterbliebenen- und Waisenrente, in Kontenklärungsangelegenheiten sowie bei Kindererziehungszeiten und Berücksichtungszeiten wegen Kindererziehung gegeben. Wenden Sie sich wegen einer etwaigen Terminabsprache an Ihre Sachbearbeiterin.

Eine Rentenberatungsstelle der Rentenversicherer befindet sich in Osterode am Harz, Amtshof 4, 37520 Osterode am Harz, Tel. 05522 / 9062-0. Dort ist eine detaillierte Beratung und Hilfestellung möglich, da die persönlichen Versicherungsdaten online abgerufen werden können. Aber auch dort sollten Sie eine Absprache zum Beratungstermin vornehmen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.

 

Was sollte ich noch wissen?

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).  Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
 


Ansprechpartner

Fachbereich II