Rundfunkbeitrag im privaten Bereich: Anmeldung


Allgemeine Informationen

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
 
  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?
Beginn der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.

Das bedeutet:
 
  • dort wohnen,
  • oder dort gemeldet sind,
  • oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.

 

Rechtsgrundlage
 
 

 

Anträge / Formulare
 
 

 

Was sollte ich noch wissen?

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:
 

  • dass diese von niemandem bewohnt wird und
  • für die kein Mietvertrag besteht und
  • für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Weitere Informationen:
 

Ansprechpartner

Fachbereich II